Zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Meldebehörden gehört es, einfache Melderegisterauskünfte (Auskunft über Vor- und Nachnamen, Akademischen Titeln und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner) zu erteilen. Neben der Auskunft über unser ZEMA-Portal (Vertrag mit der AKDB erforderlich) besteht auch die Möglichkeit, einer Abfrage über die Bürgerauskunft (ohne Vertrag mit der AKDB). Anhand des Vergleichs unterhalb, können Sie selbst entscheiden, welche Lösung – ZEMA oder Bürgerauskunft – für Ihre Anforderung die richtige ist.
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Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zur Nutzung unseres ZEMA-Portals, nutzen Sie zur Anforderung einfach unser Formular unterhalb. Bitte beachten Sie, das für die Einrichtung des Zugangs eine einmalige Gebühr von 190,00 € zzgl. MWSt.erhoben wird. Den Preis pro Abfrage entnehmen Sie bitte dem individuellen Angebot, das wir Ihnen per E-Mail übersenden.
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