Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern AKDB ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot auf
https://www.akdb.de/
https://karriere.akdb.de
servicewelt.akdb.de
www.zemaonline.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 9 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Teilweise fehlen Alt-Attribute für Bedienelemente und Bilder. Dies betrifft hauptsächlich bereits veröffentliche Elemente und Bilder.
- Es fehlen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
- Es können Fehler in der Überschriftenhierarchie vorliegen oder Links unverständlich sein.
- Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei zugänglich.
- Es stehen nicht in allen bereits eingebundenen Videos vollständige Audiodeskriptionen, Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung.
- Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht ausgezeichnet.
- Aktuelle Position des Fokus nicht deutlich / teilweise verdeckt
Begründung für nicht zugängliche Inhalte
Die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung AKDB arbeitet kontinuierlich daran, ihren Webauftritt zu verbessern und kann aufgrund der Menge der Inhalte, des Alters einiger Dokumente und der Komplexität der Website noch nicht alle Inhalte und Services barrierefrei gestalten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt.
Methodik: Selbstbewertung
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter ci(at)akdb.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Anstalt für kommunale Datenverarbeitung AKDB
Hansastr. 12-16
80686 München
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html